V-Leute wollen kein Hartz-IV. |
Die Meldung von Spiegel Online vom 15. Mai, dass der Verfassungsschutz elf V-Leute in der NPD-Spitze führte, kann nur denjenigen überrascht haben, der mit einer ideologischen Brille durch die Bundesrepublik Deutschland läuft, wozu der überwiegende Teil der politischen Klasse gehört. Dass die NPD vom Verfassungsschutz unterwandert ist und gesteuert wird, galt unter politisch aufgeklärten Beobachtern als schon lange bekannt. Welche Beschlussvorlagen der NPD sind wohl im Verfassungsschutzamt vorformuliert worden?
Man mag zur FDP stehen, wie man will. Der Kommentar ihres vergessenen Ex-Vorsitzenden Philipp Rösler zum wiederholten NPD-Verbotsantrag "Dummheit kann man nicht verbieten", hat bleibende Gültigkeit. Vielleicht sollte "Dummheit" aber doch verboten werden, und zwar in Bezug auf den Verfassungsschutz. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sollten den erneuten NPD-Verbotsantrag ihren Antragstellern um die Ohren hauen und diese mit der Maßgabe nach Hause schicken, über die Schließung der Verfassungsschutzämter nachzudenken. Institutionelle "Dummheit" sollte schon deshalb verboten werden, weil die fragwürdige Rolle diverser Verfassungsschutzämter bei den NSU-Morden immer noch verschleiert wird. Und wann erfährt die Öffentlichkeit vom ersten inszenierten Terroranschlag islamistischer Gruppen?