Freitag, 7. Dezember 2012

Nicht in unserem Namen: Die Hölle von Gaza

Dieses Video hätte zur besten Sendezeit von allen deutschen Fernsehsendern gesendet werden sollen, dann würde das politische Gerede von Israels Sicherheit als Teil der deutschen Staatsräson schnell verstummen. In welche Abenteuer können wir eventuell noch mit hineingezogen werden?

„Israel is a hazardous ally for the US. It is no friend. How many of our American citizens saw this raw footage on our TVs? This omission is why we are so ignorant of what our government does in our name. The chaos, explosive fear on the old women and the children tear at the heart. And amidst the ravaging turmoil the men pull hoses and climb ladders in the vain attempt to salvage a home.” So lautet der Einleitungstext zum Video auf MWC News



Bei dem israelischen Überfall auf den Gaza-Streifen kamen 170 Menschen (die meisten Zivilisten und Kinder) ums Leben, hunderte wurden verletzt, und die Zerstörungen waren kolossal. Die Opfer auf israelischer Seite waren minimal.

Die deutschen Medien werden den US-amerikanischen immer ähnlicher, was die Berichterstattung über Israel angeht. Der alltägliche Besatzungswahnsinn, den das israelische Besatzungsregime seit 45 Jahren über das palästinensische Volk bringt, wird weitgehend ignoriert, wenn sich eine Berichterstattung gar nicht vermeiden lässt, wird sie schöngeschrieben, schöngeredet oder als „Recht auf Selbstverteidigung“ gerechtfertigt. 

Gegen wen will eine Besatzungsmacht ein „Recht auf Selbstverteidigung“ geltend machen? Vielmehr ist eine Besatzungsmacht nach Völkerrecht verpflichtet, die Bevölkerung unter Besatzung zu schützten und nicht zu bombardieren. Die Verantwortung und die Pflichten sind in der Haager Landkriegsordnung von 1907, der Vierten Genfer Konvention von 1949 und in den beiden (I. u.. II.) Protokollen grundgelegt. Besatzungsrecht verbietet einer Besatzungsmacht, Waffengewalt gegen sein besetztes Gebiet anzuwenden. In völliger Missachtung des Völkerrechts und seiner institutionellen Erkenntnisse, behandelt Israel die besetzten palästinensischen Gebiete als Kolonialbesitz. Die Angriffe kommen also von keinem anderen Staat, sondern aus den von Israel besetzten Gebieten.

Der Gaza-Streifen gilt nach Völkerrecht weiterhin als besetzt. Nach seinem "Rückzug" im Jahre 2005 hat Israel einseitig das Gebiet in „feindliches Gebilde“ umbenannt, um es jederzeit angreifen zu können. Mit dieser Meinung steht das Land jedoch allein. Die Vereinten Nationen und fast alle Völkerrechtslehrer haben diese absurde Bezeichnung als irrelevant zurückgewiesen. Mit dieser einseitigen Umbenennung versucht das Land, das Völkerrecht in seinem Sinne umzudeuten.

Tatsächlich ist der Gaza-Streifen von Israel von Land, Luft und See belagert. Darüber hinaus ist es von einem Zaun umgeben, der mit Sensoren ausgestattet ist. Innerhalb des Strips unterhält Israel – trotz „Rückzug“ - einen über 300 Meter breiten „Sicherheitsstreifen“, den das Land vor dem Überfall auf einen Kilometer ausdehnen wollte. Im Falle der besetzten palästinensischen Gebiete ist es absolut notwendig, das Völkerrecht hoch zu halten, weil sonst die besetzten Gebiete endgültig der Willkür der Besatzungsmacht ausgeliefert wären.