Mittwoch, 13. April 2016

Jan Böhmermann - Merkels Problem

Merkels Böhmermann-Problem!
Am türkischen Staatspräsidenten sollte man politisch kein gutes Haar lassen. Kritik an seinem Regime ist mehr als berechtigt. Hier hätte sich auch Kanzlerin Merkel in der Vergangenheit profilieren sollen, anstatt devote Staatsbesuche beim türkischen Sultan abzuhalten. Jan Böhmermann ist nun ihr Problem, weil sie sich durch den Merkel-Erdogan-Deal dem Sultan völlig ausgeliefert hat, um ihre politisches Überleben zu retten, nachdem sie eine formvollende Fehlentscheidung getroffen hat. Wäre der EU-Türkei-Deal tatsächlich ein solcher, könnte sich Merkel entspannt zurücklehnen und dem Rechtsstreit seinen Lauf lassen, da sie nicht erpressbar wäre. Aber durch ihre Privatabmachungen mit dem Erdogan-Regime hat sie sich dem Sultan ausgeliefert. 

Die perversen Verleumdungen eines fremden Staatsoberhauptes durch Böhmermanns müssen laut § 103 StGB nun ihren Lauf nehmen. Es ist verwunderlich, wie sich einige Medienvertreter für diese Pervers-Satire einsetzen können. Satire darf zwar alles, wenn sie intelligent ist. Böhmermanns "satirisches" Gestammel ist nicht nur unterirdisch, rassistisch und dumm, sondern auch vom Grundgesetz Artikel 5 auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt, weil es nur Schmähungen, Beleidigungen und Verleumdungen nicht nur von Erdogan, sondern auch indirekt von Schwulen und Lesben enthält. Dieser "Satiriker" setzt doch tatsächlich "schwul" mit "verlaust, pervers und zoophil" gleich. Was wäre wohl aus Böhmermann geworden, wenn man den Namen Erdogan gegen Netanyahu oder dergleichen austauschen würde? Seine Existenz wäre mit mausetot noch wohlwollend umschrieben. Böhmermanns "Satire" ist mehr als ehrabschneidend. 

Die Journaille. einige Schriftsteller und "Diekmänner" versuchen nun, mit Geistesakrobatik Böhmermanns so genannte Geistesblitze zu rechtfertigen. Spiegel Online ist mit seinen schrägen Kolumnisten immer an vorderster Front dabei. Wenn der Schriftsteller Feridun Zaimoglu meint, Spott und Häme seinen durch Meinungsfreiheit gedeckt, scheint er Recht zu haben, aber Schmähung ist juristisch noch etwas diffiziler. Würde es diesem Schriftsteller gefallen, wenn sein Name gegen den von Erdogan ausgetauscht würde? Dass selbst Mathias Döpfner, der "Godfather" des Springerkonzerns, Böhmermann verteidigt, spricht nicht gerade für ihn. Wie gesagt, tausche Erdogan gegen Netanyahu, und der Springer-Konzern hätte den Daumen über Böhmermann gesenkt und nicht mehr von Meinungsfreiheit, sondern von "Antisemitismus" gefaselt.

Böhmermanns perverse Ausfälle gehören nicht ins Feuilleton, dort würden sie nur "geistreich" zerredet, sondern vor Gericht, weil es hier um Beleidigung und Ehrverletzung einer autokratischen und selbstherrlichen Herrscherfigur geht. Wäre Erdogan kein Muslim würde niemand in der BRD ein Aufsehen über dieses "Satiregedicht" machen. Unliebsame Muslime scheinen in Deutschland medial "Freiwild" zu sein. 

Vielleicht sollte man Böhmermanns "Satire" noch einmal auf sich wirken lassen, um zu begreifen, welche "Geistesgröße" sich hier als Satiriker versucht hat: 

"Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident. 
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinepfurz riecht schöner. 
Er ist der Mann der Mädchen schlägt, und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken, und Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen, und dabei Kinderpornos schauen. 
Und selbst Abends heißt statt schlafen, Fellatio mit hundert Schafen. 
Ja, Erdogan ist voll und ganz, ein Präsident mit kleinem Schwanz. 
Jeden Türken hört man flöten, die dumme Sau hat Schrumpelklöten. 
Von Ankara bis Istanbul, weiß jeder, dieser Mann ist schwul, Pervers, verlaust und zoophil Recep Fritzl Priklopil. 
Sein Kopf so leer, wie seine Eier, der Star auf jeder Gangbang-Feier.
Bis der Schwanz beim pinkeln brennt, das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident." 

Wer möchte gern so vor einem Millionenpublikum als Perverser vorgeführt werden und dann immer noch meint, dies sei Satire und zum Lachen? 

Wenn in Deutschland Gesetze überhaupt noch eine Bedeutung haben sollen, nachdem seit der Grenzöffnung scheinbar alle Gesetze außer Kraft gesetzt worden sind, dann kann die Bundesregierung gar nicht anders, als sich für die Anklage von Bömermann auszusprechen. Paragraph 103 StGB lautet: 

"(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen." 

Wäre Merkel politisch noch souverän gegenüber Erdogan, könnte sie diese lächerliche Quisquilie aussitzen wie weiland ihr politischer Ziehvater. Aber wie einst Kanzler Kohl sie als "Mädchen" verhöhnt hat, so führt sie jetzt Erdogan als sein "Mädchen" der Öffentlichkeit vor. Wie lange will sich Merkel dies noch bieten lassen? Aber was macht man nicht alles um der Machterhaltung willen.